Aktuelles zur Notfall-Kinderbetreuung



Das Land Sachsen-Anhalt hat den Anspruch auf Notfallbetreuung in Schulen und Kitas gestern noch einmal präzisiert. Demnach haben auch Familien einen Anspruch, wenn nur ein Elternteil in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung tätig ist. Entsprechende Bescheinigungen stellt euch bei Bedarf Frau Deunert aus!
Genaue Infos vom Land gibt es hier: https://bit.ly/2Uten1W
Gleichzeitig bleibt natürlich unser innerbetriebliches Angebot der Kinderbetreuung bestehen.