Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Selbstverständlich ersetzt diese Rubrik kein persönliches Beratungsgespräch. Um einen persönlichen Termin zu vereinbaren, benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

In dringenden Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 03907 91991-0.

 

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GIBT ES DERZEIT FREIE STELLEN BEI VITA AMARE?

Ja. Wir stellen kontinuierlich ein. Alle aktuellen Stellenangebote finden Sie hier.

WIE KANN ICH MICH BEWERBEN?

Interessiert? Nutzen Sie jetzt die Online-Bewerbung oder senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per Post an die Vita Amare GmbH, Personalabteilung, Am Kämmereiforst 3 in 39638 Gardelegen oder per Email an Anne-Kathrin Burchert, a.burchert@vitaamare.de.

WARUM SOLLTE ICH MICH BEWERBEN?

Hier ist Ihre Chance auf einen sicheren Arbeitsplatz in einem der führenden Intensivpflegedienste in Sachsen-Anhalt. Wir stehen für pure Lebensfreude und grenzenlosen Einsatzwillen. Werden Sie Teil, unseres besten Pflegeteams der Welt!

Wir bieten

  • Attraktive Vergütung
  • Unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Vollzeit oder Teilzeit
  • Bonussystem für eingesprungene Dienste
  • Gesundheitsbonus
  • Zeit für gute Pflege
  • Dienstplanung unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche
  • Einen sicheren und abwechslungsreichen Arbeitsplatz
  • Mitarbeiterevents und regelmäßige Gewinnspiele
  • Teamfindungsmaßnahmen und Mediation
  • Ein angenehmes und familiäres Arbeitsumfeld
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Kitazuschuss
  • Sorgfältige Ausbildung und intensive Einarbeitung für Fachkräfte ohne Erfahrung in der ambulanten Pflege
  • Fachliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten durch Fort- und Weiterbildungen

WELCHE AUFGABEN ERWARTEN MICH BEI VITA AMARE?

  • Eigenständige fachgerechte Durchführung der Grund- und Behandlungspflege (u. a. Mobilisation, Körperpflege)
  • Eigenständige intensivpflegerische Versorgung (u. a. Spritzen, Wechsel von Trachealkanülen)
  • Sicherstellung und Weiterentwicklung der klientenorientierten Pflege- und Betreuungsqualität
  • Sorgfältige, qualitätsgeleitete Pflegedokumentation

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUSS ICH MITBRINGEN?

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Freude am Schichtsystem
  • Ein verantwortungsvolle, freundliche und positive Gesinnung gegenüber pflegebedürftigen Menschen
  • Eine sorgsame, fachkompetente und einfühlsame Arbeitsweise
  • Psychische und physische Belasbarkeit
  • Grenzenlosen Einsatzwillen
  • Die Fähigkeit, Bereitschaft und Freude an der Teamarbeit
  • Den Willen, fachliches Wissen und persönlichen Stärken zukunftorientiert einzubringen

Klötze, Altmark, Gardelegen, Beetzendorf, Pflege, Altenpflege, Intensivpflege, Gesundheits- und Krankenpfleger, Fachkräfte, Fachkraft

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN SERVICEWOHNEN UND WOHNGEMEINSCHAFT?

Beim Servicewohnen teilen sich bis zu zwei Klient_innen den gemeinsamen Wohnraum. Jede Klient_in hat ein eigenes Zimmer, zusätzlich gibt es Gemeinschaftsräume.

In der Wohngemeinschaft leben bis zu neun Klient_innen. Auch hier gibt es Gemeinschaftsräume und jede Klient_in bewohnt ein eigenes Zimmer.

WAS BEDEUTET AMBULANTE INTENSIVPFLEGE?

Viele Menschen können sich unter dem Begriff „Intensivpflege“ nur wenig vorstellen. Oft wird er verbunden mit einem stationären Aufenthalt auf einer Intensivstation im Krankenhaus. Doch die ambulante Intensivpflege geht weit darüber hinaus. Hier werden Betroffene, häufig über einen längeren Zeitraum, außerhalb eines Krankenhauses oder Pflegeheimes durch eine intensive Pflege versorgt. Folgende Krankheitsbilder können z. B. eine solche Versorgung unabdingbar machen:

  • Lungenerkrankungen
  • Wachkoma
  • Schädel-Hirn-Verletzungen
  • genetische Erkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Querschnittslähmungen
  • traumatische Ereignisse wie z. B. Folgen eines Unfalls
  • Tumorerkrankungen

BIETET VITA AMARE AUCH ÄRZTLICHE BETREUUNG AN?

In erster Linie bieten wir selbst medizinische Pflege, verfügen natürlich auch über ein enges Netz an kooperierenden Ärzt_innen. Diese kümmern sich bei Bedarf auch in Form eines Hausbesuchs um die Belange unserer Klient_innen.

GIBT ES EINE NOTFALL-HOTLINE?

Ja, die Notfallnummer erhalten Klient_innen und Angehörige von ihrer persönlichen Ansprechpartner_in.

WIE SCHNELL KANN EINE VERSORGUNG DURCH VITA AMARE ERFOLGEN?

Für die Aufnahme einer Klient_in ist immer eine gewisse Vorlaufzeit nötig. Diese Zeit benötigen wir bspw. um Kontakt zu den Kostenträgern oder zum Krankenhaus aufzunehmen, um uns die Gegebenheiten vor Ort anzuschauen, um ein Team zusammenzustellen und ggf. neue Mitarbeiter zu akquirieren. Weiterhin wollen wir die Überleitung vom Krankenhaus/der Reha in die eigene Häuslichkeit gut vorbereiten und planen.

Tipp: In der Wohngemeinschaft oder im Servicewohnen können wir zum Teil auch sehr kurzfristige Anfragen realisieren. Sprechen Sie uns an.

Für nähere Informationen in Bezug auf Aufnahmemöglichkeiten wenden Sie sich bitte an unser Überleitungsmanagement unter der Rufnummer 0173 / 1030785 oder per Email an v.krueger@vitaamare.de.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN SOLLTEN ERFÜLLT SEIN, UM BETROFFENE IN DER EIGENEN HÄUSLICHKEIT ZU VERSORGEN?

In der Häuslichkeit sollte ein großzügiges Zimmer vorhanden sein, das ausreichend Platz für Hilfsmittel, ein Pflegebett und notwendige Geräte wie z.B. ein Beatmungsgerät bietet.

WER KÜMMERT SICH, WENN ICH ALS PFLEGENDE ANGEHÖRIG_E KRANK WERDE ODER IN DEN URLAUB FAHREN MÖCHTE?

In diesem Fall greift die Verhinderungspflege. Diese ermöglicht die Kostenübernahme für eine „Ersatzpflege“ für maximal 42 Tage im Jahr durch die Pflegekasse. Wie die 42 Tage aufgeteilt werden, bleibt der pflegenden Angehörigen selbst überlassen. Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die pflegende Angehörige den Betroffenen mindestens sechs Monate in der eigenen Häuslichkeit versorgt hat. Sie kann wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.

WERDEN DIE LEISTUNGEN DER VITA AMARE GMBH VON DER KRANKENKASSE ÜBERNOMMEN?

Ja, unsere Leistungen werden grundsätzlich von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen übernommen bzw. bezuschusst. Die Höhe des Leistungsanspruchs ergibt sich aus der Schwere des Falles (Pflegegrad) und kann individuell beantragt werden.

WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ZU? WELCHE FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN HABE ICH?

Die Leistungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) werden von der Pflegekasse getragen. Eine Zuzahlung ist hier in der Regel nicht notwendig. Die Leistungen der Behandlungspflege (z. B. die Versorgung der Trachealkanüle, der PEG usw., die Verabreichung von Medikamenten, Überwachung der Beatmung) hingegen werden von der Krankenkasse getragen. Die Grundlage hierfür ist eine Verordnung, welche vom Hausarzt ausgestellt wird. Die Höhe der geringen Zuzahlung richtet sich nach der Pflegestufe und den Leistungen, die erbracht werden sollen.

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